Bayerischer Innovationspreis
| Zielsetzung: | Der Bayerische Ministerpräsident verleiht im Frühjahr den mit 50.000 EUR dotierten Bayerischen Innovationspreis sowie bis zu zehn weitere Anerkennungsprämien von je 5.000 EUR. Damit sollen Unternehmen, Einzelpersonen, Wissenschaftler, Teams oder Unternehmensgründer ausgezeichnet werden, die mit einer praxisorientierten, innovativen Leistung zum Erhalt und zur Schaffung von Arbeitsplätzen in Bayern beigetragen haben. |
| Vergabekriterien: |
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| Bewerbung: | Unternehmen können sich nicht direkt bewerben, sondern müssen vorgeschlagen werden. Vorschlagsberechtigt sind u. a. die bayerischen Handwerkskammern, mit denen Sie Kontakt aufnehmen können. |
| Weitere Informationen: | finden Sie unter: bayern.de |
| Bewerbungsunterlagen: | erhalten Sie ab Herbst voraussichtlich unter: bayern.de |
| Bewerbungsfrist: | noch offen (Bewerbungsunterlagen werden überarbeitet) |
online seit 05. Sep 2008, aktualisiert am 26. Mai 2011
Ansprechpartner

Dr.-Ing. Hartwig von Bülow
Leiter der Abteilung Technologische Förderungsmaßnahmen
Tel. 089 5119-272
Fax 089 5119-311
hartwig.vonbuelow@hwk-muenchen.deE-Mail
hartwig.vonbuelow@hwk-muenchen.de
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