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Macher gesucht!

Meisterprüfung

Ein Meister macht mehr her!

Der Handwerksmeister genießt weit über die deutschen Grenzen hinaus höchstes Ansehen. Wirtschaftsdelegationen aus Japan und China, aus Brasilien und den USA bewundern auf ihren Reisen unser Wirtschaftsmodell "Handwerksmeister" als begehrtes Exportgut.

Der Grund: Handwerksmeister haben sich breites technisches Können und betriebswirtschaftliches Wissen auf einem anspruchsvollen Qualifizierungsweg angeeignet. Sie haben gelernt, praktische Lösungen zu finden und neueste Techniken anzuwenden. Sie wissen, wie man den Kunden zufrieden stellt und einen Betrieb organisiert. Sie leiten jungen Menschen an und geben ihr Wissen und Können weiter.

Handwerksmeister dürfen selbst einen Handwerksbetrieb führen, leitende Positionen in Betrieben einnehmen und sind begehrte Mitarbeiter in allen Wirtschaftsbereichen. Die Vielfalt und die Qualität ihrer Fähigkeiten spiegeln ihre Produkte und Leistungen wider - Selbstverständlichkeiten an die sich der Kunde schon lange gewöhnt hat: das einsatzbereite Familienauto, die sichere Steckdose, die kreative Modefrisur, das präzise eingeschliffene Brillenglas, das exakt kalkulierte Bad aus einer Hand und die Nockenwelle für die Formel 1.

Ob als leitender Angestellter, Selbständiger oder Ausbilder, der Handwerksmeister ist in seinem Fach immer auf dem Laufenden und weiß mehr, kann mehr.

Das zahlt sich aus - in Geld und Zufriedenheit. Sein eigener Chef sein, Ideen und Wünsche verwirklichen, keine Vorschriften durch Vorgesetzte - die Fortbildung zum Handwerksmeister bereitet auf die Herausforderungen eines eigenen Betriebes vor. Die Meisterqualifikation ist eine persönliche Bereicherung und der höchste Bildungsabschluss im Handwerk. Egal was die Zukunft bringt - den Meistertitel kann einem keiner mehr wegnehmen!


So wird man Handwerksmeister:

Junge Handwerker können übergangslos, gleich nach der Gesellensprüfung, mit der Vorbereitung auf die Meisterprüfung starten. Das sind die Zulassungsvoraussetzungen:

Meisterprüfung in einem zulassungspflichtigen Handwerk
  1. Zur Meisterprüfung ist zuzulassen, wer eine Gesellenprüfung in dem zulassungspflichtigen Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, oder in einem damit verwandten zulassungspflichtigen Handwerk oder eine entsprechende Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder eine Prüfung auf Grund einer nach § 51a Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 (HWO) erlassenen Rechtsverordnung bestanden hat.

  2. Zur Meisterprüfung ist auch zuzulassen, wer eine andere Gesellenprüfung oder eine andere Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat und in dem zulassungspflichtigen Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, eine mehrjährige Berufstätigkeit ausgeübt hat. Für die Zeit der Berufstätigkeit dürfen nicht mehr als drei Jahre gefordert werden. Ferner ist der erfolgreiche Abschluss einer Fachschule bei einjährigen Fachschulen mit einem Jahr, bei mehrjährigen Fachschulen mit zwei Jahren auf die Berufstätigkeit anzurechnen.
Meisterprüfung in einem zulassungsfreien Handwerk
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer eine Gesellenprüfung oder eine Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat. Die Handwerkskammer kann auf Antrag in Ausnahmefällen von der Zulassungsvoraussetzung befreien. Für die Ablegung des Teils III der Meisterprüfung entfällt die Zulassungsvoraussetzung.

Die Meisterprüfung besteht aus folgenden Prüfungsteilen:
  • Teil I: Praktische Prüfung
  • Teil II: Fachtheoretische Prüfung
  • Teil III: Betriebswirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche Prüfung
  • Teil IV: Berufs- und arbeitspädagogische Prüfung

Die Handwerkskammern in Bayern bieten Lehrgänge an, die auf die Prüfungen vorbereiten. Das komplette Lehrgangsangebot der bayerischen Kammern finden Sie in der Lehrgangsdatenbank. Weitere Informationen zum Antragsverfahren, zu Gebühren und Kosten der Meisterprüfung, sowie zu Teilnahmebedingungen und Prüfungsvorschriften gibt es auf den jeweiligen Internetseiten der bayerischen Handwerkskammern.
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