Handwerksorganisation
Innungen
In Bayern gibt es ca. 800 Innungen. Rechtsgrundlage der Tätigkeit der Innungen ist das Gesetz zur Ordnung des Handwerks vom 17. September 1953, zuletzt geändert durch das Berufsbildungsreformgesetz zum 1. April 2005. Mitglieder der Innungen sind selbständige Handwerker des gleichen Handwerks oder handwerksähnlichen Gewerbes bzw. solcher Handwerke oder handwerksähnlichen Gewerbe, die sich fachlich oder wirtschaftlich nahe stehen; die Mitgliedschaft ist freiwillig.
Kreishandwerkerschaften
Die Zahl der Kreishandwerkerschaften beträgt 58. Ihre Tätigkeit richtet sich wie bei den Innungen nach dem Gesetz zur Ordnung des Handwerks (siehe oben). Mitglieder sind die Innungen, die in dem Bezirk der Kreishandwerkerschaft ihren Sitz haben.
Handwerkskammern
Auf der Grundlage des Gesetzes zur Ordnung des Handwerks nahmen auch die sechs bayerischen Handwerkskammern ihre Aufgaben im Handwerk und für das Handwerk wahr. Zur Handwerkskammer gehören die selbständigen Handwerker und die Inhaber handwerksähnlicher Betriebe des Handwerkskammerbezirks sowie die Gesellen, andere Arbeitnehmer mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung und Lehrlinge dieser Gewerbetreibenden.
| Handwerkskammer | Sitz |
|---|---|
| Mittelfranken | Sulzbacherstraße 11-15 90489 Nürnberg hwk-mittelfranken.de |
| München und Oberbayern | Max-Joseph-Straße 4 80333 München hwk-muenchen.de |
| Niederbayern-Oberpfalz | Nikolastraße 10 94032 Passau Ditthornstraße 10 93055 Regensburg hwkno.de |
| Oberfranken | Kerschensteinerstraße 7 95448 Bayreuth hwk-oberfranken.de |
| Schwaben | Siebentschstraße 52-58 86161 Augsburg hwk-schwaben.de |
| Unterfranken | Rennweger Ring 3 97070 Würzburg hwk-unterfranken.de |
Die Bezirke der Handwerkskammern decken sich in der Regel mit den Regierungsbezirken. Eine Abweichung besteht bei Niederbayern/Oberpfalz, hier bilden zwei Regierungsbezirke einen Kammerbezirk
Landesinnungsverbände und Landesinnungen
Es gibt in Bayern 48 Handwerksorganisationen, die als Landesinnungs-, Landesfachverbände, Landesinnungen oder als nord- bzw. südbayerische Innungen tätig waren. Ihre Rechtsgrundlage ist die Handwerksordnung. Mitglieder sind die einzelnen Innungen (freiwillige Mitglieder), bei Landes- bzw. Regionalinnungen die selbständigen Handwerker.
Unternehmerverband bayerisches Handwerk
Die genannten Organisationen bilden den Unternehmerverband bayerisches Handwerk (Max-Joseph-Straße 4, 80333 München).
Vorsitzender: Konrad Steininger
Geschäftsführer: RA Andreas Demharter
Arbeitsgemeinschaft der bayerischen Handwerkskammern
Zur Förderung der gemeinsamen Interessen und zur Interessenvertretung gegenüber der Öffentlichkeit sind die bayerischen Handwerkskammern in einer Arbeitsgemeinschaft miteinander verbunden (Sitz: Max-Joseph-Straße 4, 80333 München).
Präsident: Heinrich Traublinger, MdL a. D.
Hauptgeschäftsführer: Dr. Lothar Semper
Geschäftsführer: Gerhard Ketzler
Bayerischer Handwerkstag
Handwerkskammern, Landesinnungsverbände, Landesinnungen und Landesfachverbände bilden zusammen mit den wirtschaftlichen Einrichtungen den Bayerischen Handwerkstag; er wird in der Rechtsform des eingetragenen Vereins geführt und hat seinen Sitz in München (Max-Joseph-Straße 4, 80333 München).
Gemäß §11 der Satzung hat der Bayerische Handwerkstag folgende Organe:
Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung setzt sich paritätisch aus Delegierten der Handwerkskammern und der Landesfachverbände zusammen. Auf jeden Verband entfällt je ein Delegierter. Die Kammern entsenden die gleiche Anzahl von Delegierten, die - gewichtet nach der Betriebszahl - auf die Kammerbezirke aufgeteilt werden (§12 Abs.1). Die Mitglieder des Bayerischen Handwerkstages nach §4 Abs.2 Ziff.c entsenden je einen Vertreter (§12 Abs.2).
Landesvorstand
Gemäß §14 Abs.1 hat der Landesvorstand derzeit folgende Zusammensetzung:
- Präsidium: Heinrich Traublinger, MdL a. D., Präsident
- Hans Stark, Vizepräsident
- Konrad Steininger, Vizepräsident
- Heinrich Mosler, Mitglied des Präsidiums
- Michael Hilpert, Mitglied des Präsidiums
- Rupert Hutterer, Mitglied des Präsidiums
- sowie neben dem Präsidium weitere 13 Mitglieder
Zentralverband des Deutschen Handwerks e. V.
Mohrenstraße 20/21, 10117 Berlin
Telefon 030 206-19-0
Fax 030 206-19-460
info@zdh.de
zdh.de
Präsident des ZDH: Otto Kentzler
Generalsekretär des ZDH: Hanns-Eberhard Schleyer
online seit 03. Sep 2008, aktualisiert am 12. Jan 2012
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