Mitgliedschaft bei den Handwerkskammern

Einer für alle - alle für einen

Handwerksbetriebe sind gegenüber Konzernen oft im Nachteil. Sie verfügen meist über keine Experten- und Stabsstellen. Hier helfen ihnen ihre Handwerkskammern mit umfangreichen Beratungsleistungen. Auch als politische Interessenvertretung machen sich die Handwerkskammern für das Handwerk stark. Sie sorgen dafür, dass die Kräfte des Handwerks gebündelt werden. Sie sind unabhängig von Einzelinteressen der Mitgliedsbetriebe sondern vertreten das Gesamtinteresse des Handwerks. Das ist nur durch die Pflichtmitgliedschaft möglich.

Bürokratie senken

Der Staat hat den Handwerkskammern zu Recht Aufgaben hoheitlicher Art übertragen. Die Handwerkskammern erfüllen diese effizient, kostengünstig und unbürokratisch z. B. im Bereich der beruflichen Bildung, des Prüfungswesens, der Wirtschaftsförderung und des Sachverständigenwesens.

Sachkundig und objektiv

Wenn die Handwerkskammern hoheitliche Aufgaben wahrnehmen, erfüllen sie damit laut Bundesverfassungsgericht "unzweifelhaft legitime öffentliche Aufgaben". Das oberste Gericht bescheinigt den Wirtschaftskammern auch die "Unabhängigkeit ihres Urteils" und ein hohes Maß an "Überblick, das die Kammern im Bereich der zu beurteilenden Verhältnisse besitzen". Grundlage dafür ist der Kontakt der Handwerkskammern zu ihren Mitgliedern und das starke ehrenamtliche Engagement vieler ihrer Handwerker z. B. in den Prüfungsausschüssen. "Umfassende Sachkunde" und "Objektivität" der Kammern würden leiden, wenn die Mitgliedschaft freiwillig wäre.

Fair finanziert

Viele Leistungen der Handwerkskammern, wie zum Beispiel die Interessenvertretung, bringen allen Handwerkern Nutzen. Deshalb ist es gerechtfertigt, dass alle Handwerker dafür ihren Solidarbeitrag leisten. Alle Betriebe, ob groß oder klein, haben in dieser Gemeinschaft die gleichen Rechte und profitieren gleichzeit von den umfassenden Leistungen ihrer Handwerkskammer.

Noch Fragen? Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Jeder Handwerksbetrieb ist Mitglied seiner Handwerkskammer.

Nur mit dieser Pflichtmitgliedschaft ist es den Handwerkskammern möglich, als Sprecher des gesamten Handwerks aufzutreten.