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Fairer, aber noch aufwändigBauaufträge in Belgien

Der EuGH hat entschieden: Die bisherige Regelung in Belgien, wonach nicht-belgische Baufirmen eine 100%-Fertigstellungsgarantie hinterlegen mussten, belgische Betriebe dagegen nur 5 %,  verstößt gegen die EU-Dienstleistungsfreiheit. Das betrifft vor allem den Wohnungsbau mit  schlüsselfertigem Bauen, Einfamilienhäuser und Bauträgerleistungen.

EuGH-Urteil ist ein guter Schritt

Das EuGH-Urteil ist ein guter Schritt. Aber der Teufel steckt im Detail,  die administrativen Hürden in Belgien bleiben hoch. Zu erfüllen sind nach wie vor folgende Leistungen bei Auftragsdurchführung: 

  • LIMOSA‑Meldung für die Entsendung der Arbeitnehmer
  • Checkin@Work: tägliche Registrierung (tägliche elektronische Anmeldung aller auf der Baustelle eingesetzten Arbeitnehmer in Belgien vor Arbeitsbeginn
  • Strikte Vorgaben zu Lohn und Unterlagen.

Betriebe sollten Probleme weiterhin offen ansprechen. Nur so kann sich im Binnenmarkt etwas verbessern. Denn eines ist klar: Der EU‑Binnenmarkt bietet viele Chancen gerade auch für das Handwerk.

Wenn beim Arbeiten über die Grenze Hindernisse auftauchen, melden Sie sich bei uns. Wir geben diese Probleme an die EU‑Kommission weiter über das "KMU-Feedback".

Wer Aufträge in Belgien plant, sollte sich gut vorbereiten. Die Außenwirtschaft der Handwerkskammer unterstützt Sie gerne bei der Belgien‑Beratung und der regelkonformen Abwicklung. Wenden Sie sich gerne an uns unter aussenwirtschaft@hwk-muenchen.de

Quelle: Urteil C‑824/24 vom 27.4.2026