
Schon bisher stand unter Handwerksbetrieben die Bürokratie unter den Belastungsfaktoren regelmäßig ganz oben. In diesen schwierigen Tagen brauchen Betriebe jede mögliche Entlastung.Bürokratieabbau Gebot der Stunde
14. Mai 2020 - Statement von Präsident Peteranderl
„Handwerksbetriebe sind in der aktuellen Lage für alle Maßnahmen dankbar, die sie entlasten und die es ihnen erlauben, sich auf ihre handwerkliche und unternehmerische Tätigkeit zu konzentrieren. Bürokratieabbau ist deshalb das Gebot der Stunde“, sagte der Präsident der Handwerkskammer für München und Oberbayern Franz Xaver Peteranderl.
Schon bisher stand bei Umfragen unter Handwerksbetrieben die Bürokratie unter den Belastungsfaktoren regelmäßig ganz oben. In diesen schwierigen Tagen werden die Belastungen im Handwerk umso mehr spürbar.
Präsident Peteranderl diskutierte deshalb mit dem Beauftragten für Bürokratieabbau der Bayerischen Staatsregierung Walter Nussel Maßnahmen zum Bürokratieabbau vor dem Hintergrund der Corona-Krise. Dabei schlug er eine ganze Palette von Entlastungsschritten vor.
- Änderungsbedarf sieht das Handwerk zum Beispiel bei der Vorfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge. Sie führt einerseits zu einem Liquiditätsentzug in den Unternehmen und andererseits zu unnötiger Doppelarbeit.
Besonders nachteilig wirkt sie sich in Handwerksbereichen aus, in denen die Lohnabrechnungen erst nach dem Monatsende vorgenommen werden können. Deshalb sollte hier wieder zur bis 2005 geltenden Regelung zurückgekehrt werden. - Großer Handlungsbedarf besteht im Steuerrecht. Beispielsweise durch eine weitere Anhebung der Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter könnten Verwaltungsaufwand gesenkt und Liquidität verbessert werden. Auch der Schwellenwert für die Ist-Versteuerung bei der Umsatzsteuer sollte weiter angehoben werden.
- Angesichts der Vielzahl von Vorschriften und Detailregelungen ist die Einführung von Kleinbetriebsregelungen bei allen geeigneten Gesetzen und Auflagen ein besonderes Anliegen, u.a. im Datenschutz und Umweltrecht. Um die Übersichtlichkeit für die Betriebe zu verbessern, sollten Schwellenwerte, insbesondere im Steuer- und Sozialrecht, vereinheitlicht werden.
- Wesentliche Erleichterungen brächten auch die Verkürzung von Aufbewahrungsfristen und der Abbau von Informations-, Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten auf ein notwendiges Mindestmaß.
- Ein aktuelles Beispiel zeigt sich einmal mehr im Zusammenhang mit der Anwendung der Datenschutzgrundverordnung im Bereich von kleinen und mittleren Unternehmen. Seit 4. Mai dürfen Friseure ihre Salons in Bayern wieder öffnen. Sie sollen nun gemäß der Berufsgenossenschaft zum Schutz vor Ansteckung ihrer Mitarbeiter die Kunden danach fragen, ob sie Krankheitssymptome haben.
Datenschutzrechtlich ist dies als Erhebung von Gesundheitsdaten zu werten. Nach der DSGVO muss dann der Friseur eine Informationspflicht dahingehend erfüllen, dass er etwa durch Aushang den gefragten Kunden darüber informiert, zu welchem Zweck er die Frage gestellt hat, wozu er die erhobenen Daten verwendet, wie lange er sie speichert, welche Rechte der Kunde hat und an welche Aufsichtsbehörde der Kunde sich wenden kann.
Viele Handwerker fühlen sich gerade in der aktuellen Situation durch solche detaillierten und aus ihrer Sicht unnötigen Vorschriften überfordert.
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