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SteuerpolitikEinkommensteuerreform muss Handwerksbetriebe deutlich entlasten

26. März 2026 – Statement von Präsident Peteranderl

„Die Debatte um eine Reform der Einkommensteuer nimmt Fahrt auf. Nun muss verhindert werden, dass dabei in die falsche Richtung abgebogen wird. Mehrbelastungen sind eine No-Go-Area. Das Handwerk braucht endlich steuerliche Entlastungen“, sagte der Präsident der Handwerkskammer für München und Oberbayern Franz Xaver Peteranderl.

Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag „zur Mitte der Legislaturperiode“ die Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen in Aussicht gestellt. Aktuell werden vor allem folgende Ansätze diskutiert:

  • Die Union will, dass der Spitzensteuersatz erst ab einem zu versteuernden Einkommen von rund 80.000 Euro greift, um den „Mittelstandbauch“ abzuflachen und mittlere Einkommen zu entlasten. Nach geltendem Recht gilt der Spitzensteuersatz von 42 % bereits ab 69.897 Euro für Ledige. Zurzeit greift der Spitzensteuersatz in Deutschland bei weniger als dem Eineinhalbfachen eines Durchschnittsentgelts, in den 1980er Jahren war es noch das Fünffache.
  • Die SPD fordert gleichzeitig, hohe Einkommen stärker zu belasten, durch eine Anhebung des Spitzensteuersatzes von 42 auf 47 %. Die Union lehnt das ab.
  • Einigkeit besteht, durch die Anhebung des Grundfreibetrag untere Einkommen weiter zu entlasten. Im Gespräch ist hier eine Erhöhung um 1.000 Euro.

Bedeutung für das Handwerk:

  • Rund 85 % der Handwerksbetriebe sind Personenunternehmen. Für sie ist die Einkommensteuer zugleich Unternehmenssteuer.
  • Änderungen bei der Einkommensteuer betreffen auch einen Großteil der Beschäftigten im Handwerk und beeinflussen deren Netto-vom-Brutto-Verhältnis.
  • Der derzeitige Tarifverlauf weist im unteren und mittleren Einkommensbereich einen sehr steilen Anstieg der Grenzsteuersätze auf, den sog. Mittelstandsbauch. Insbesondere die Bezieher kleiner und mittlerer Einkommen sowie viele Personenunternehmen werden deshalb vergleichsweise schnell mit hohen Grenzsteuersätzen belastet.
  • Handwerksbetriebe bilden ihr Eigenkapital in der Regel aus einbehaltenen Gewinnen. Die steuerliche Belastung dieser Gewinne durch die Einkommensteuer ist daher eine zentrale Stellgröße für Investitionsfähigkeit, Substanzaufbau und wirtschaftliche Stabilität der Betriebe. Zusätzliche steuerliche Belastungen gerade durch die Erhöhung des Spitzensteuersatzes würden die für Investitionen notwendigen Mittel weiter schmälern und damit auch Spielräume für Modernisierung, Digitalisierung sowie für Personal- und Ausbildungsplätze einschränken und sind deshalb abzulehnen.
  • Zudem fordert das Handwerk, dass der Solidaritätszuschlag, den ertragsstarke Einzelunternehmer, Mitunternehmer von Personengesellschaften sowie Kapitalgesellschaften weiterhin zahlen, und der damit insbesondere etablierte Handwerksbetriebe betrifft, vollständig abgeschafft wird.



 

Robert Fleschütz

Abteilungsleiter Wirtschaftspolitik, Statistik

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