Öffentliche AuftragsvergabeFach- und Teillosvergabe muss erhalten bleiben
23. Oktober 2025 – Statement von Präsident Peteranderl
„Das Handwerk unterstützt eine zügige Vergabe von Aufträgen zur Sanierung der deutschen Infrastruktur. Damit aber diese Aufträge nicht nur schnell, sondern auch wirtschaftlich, fair und mittelstandsfreundlich vergeben werden, muss die Fach- und Teillosvergabe die Regel bleiben“, sagte der Präsident der Handwerkskammer für München und Oberbayern Franz Xaver Peteranderl.
Die Bundesregierung ist bestrebt, die Investitionsoffensive in die stark strapazierten Infrastrukturen in Deutschland schnell voranzubringen. Um die Mittel aus dem schuldenfinanzierten Sondervermögen wirksam und zügig einzusetzen, wurde ein Vergabebeschleunigungsgesetz vorgelegt, in dem am grundsätzlichen Vorrang der Fach- und Teillosvergabe festgehalten wird, aber Ausnahmen bei großvolumigen Bauvorhaben und wenn eine besondere Dringlichkeit das erfordert ermöglicht werden sollen. Auch soll ein eigenes Gesetz vorgelegt werden, mit dem die Planung und Beschaffung für die Bundeswehr beschleunigt werden soll.
Das Handwerk unterstützt die beschleunigte Sanierung der deutschen Infrastruktur und befürwortet deshalb auch sachgerechte Beschleunigungsmaßnahmen für Aufträge aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität. Allerdings müssen dabei auch einige Vorgaben erfüllt werden, damit Mittelstand und Handwerk sich gleichberechtigt an der Auftragsvergabe beteiligen können. Nur dann ist gesichert, dass die Auftragsvergabe mittelstandfreundlich, wettbewerblich und ökonomisch effizient verläuft.
- ·Die Fach- und Teillosvergabe muss grundsätzlich beibehalten und im größten Teil der vergebenen Aufträge angewandt werden.
- Dem Bestreben, die Fach- und Teillosvergabe weiter oder vollständig auszuhebeln, z.B. durch eine zu weitgehende Auslegung der Dringlichkeit oder die Ausweitung über Großprojekte hinaus, muss eine Absage erteilt werden.
- Bei der Auftragsvergabe der Bundeswehr müssen die Beschleunigungsmaßnahmen auf direkte militärische Ausrüstung beschränkt bleiben. Nicht direkt militärische Vergaben, z.B. für Baumaßnahmen, Dienstleistungen oder Lebensmittellieferungen, sind weiterhin nach Fach- und Teillosen zu vergeben.
- Zudem ist der gesamte Planungs- und Realisierungsprozess zu beachten. Das größte Beschleunigungspotenzial liegt nicht bei der Vergabe und der Leistungserstellung, sondern in den zeitlich vorangehenden Planungs- und Genehmigungsverfahren.