
Präsident Georg Schlagbauer
Lockerung beim Mindestlohn
Bayerisches Handwerk zur Lockerung beim Mindestlohn
Schlagbauer: "Ein erster Schritt in die richtige Richtung"
1. Juli 2015
"Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles scheint sich bei den Dokumentationspflichten beim Mindestlohn ja doch bewegen zu können", kommentiert der Präsident des Bayerischen Handwerkstages (BHT), Georg Schlagbauer, die Pläne der Ministerin, die Mindestlohn-Vorschriften zu lockern. Die von Nahles angekündigten Verbesserungen seien zwar ein erster Schritt in die richtige Richtung, gingen dem Handwerk aber noch lange nicht weit genug, so der BHT-Präsident. So unterliegen Teile des Handwerks weiterhin der Aufzeichnungspflicht, da sie entweder vom Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit erfasst sind oder weil viele geringfügig Beschäftigte für sie arbeiten. Auch für diese gilt weiterhin grundsätzlich die Einkommensschwelle von 2.958 Euro. "Die neue Verdienstgrenze bei regelmäßig gezahlten Entgelten von 2.000 Euro muss generell gelten", fordert Schlagbauer. Zudem sollten Entgeltbestandteile wie zum Beispiel Sonderzahlungen auf den Mindestlohn angerechnet werden.
Richtig sei dagegen die dringend erforderliche Klarstellung bei der Auftraggeberhaftung, also die Haftung für die Zahlung des Mindestlohns von Subunternehmern an deren Arbeitnehmer. Der BHT-Präsident: "Dies reicht aber noch nicht aus. Die Haftung für Subunternehmer ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu beschränken."