argum

Wichtige Schritte zu mehr WirtschaftlichkeitVorschläge zur Neuausrichtung der Energiepolitik

12. März 2026 – Statement von Präsident Peteranderl

„Die jüngsten Vorschläge der Bundesregierung zum bedarfsgerechten Netzausbau, zum Systemwechsel bei der Photovoltaikförderung sowie zur Reform des Gebäudeenergiegesetzes sind begrüßenswerte Schritte zu mehr Wirtschaftlichkeit und Pragmatismus in der Energiepolitik. Die Neuausrichtung der Energiepolitik kann einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Standorts leisten. Das Handwerk begrüßt besonders, dass die monatelange Hängepartie um die Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes zu Ende ist und durch die vorgestellten Eckpunkte eine erste Orientierungsgrundlage für Betriebe sowie Verbraucherinnen und Verbraucher geschaffen wurde“, sagte der Präsident der Handwerkskammer für München und Oberbayern Franz Xaver Peteranderl.

Das von Bundeswirtschaftsministerin Reiche vorgestellte Netzpaket sieht insbesondere vor, dass Betreiber von Wind- oder Solarparks auf die Entschädigung verzichten sollen, die sie bislang für abgeregelten Strom erhalten, wenn diese in überlasteten Netzgebieten angeschlossen werden wollen. Ferner sollen die Netzbetreiber in die Lage versetzt werden, bei konkurrierenden Netzanschlussbegehren eine Auswahl zu treffen. Bisher gilt ein Anschlussvorrang für die Erneuerbaren. Zudem sollen sich die Erneuerbaren stärker an den Kosten des Netzanschlusses beteiligen.

Der Gesetzentwurf zur Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) sieht einen grundlegenden Systemwechsel bei der Photovoltaik-Förderung vor. Künftig soll für neue PV-Dachanlagen unter 25 Kilowatt keine gesetzlich garantierte Einspeisevergütung mehr gewährt werden. Betreiberinnen und Betreiber müssen ihren Strom entweder vollständig selbst verbrauchen (z. B. mit Speicher) oder eigenständig am Markt vermarkten. Zudem ist vorgesehen, die Einspeisung ins Netz auf 50 Prozent der installierten Leistung zu begrenzen. Parallel dazu sollen die Ausschreibungsmengen für Freiflächen-PV-Anlagen deutlich erhöht werden – von bislang 9,9 auf 14 Gigawatt pro Jahr. Damit will das Ministerium das unverändert geltende Ausbauziel von 22 Gigawatt Photovoltaik jährlich rechnerisch absichern, trotz erwarteter Rückgänge im Dachsegment.

Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz soll das bisherige sogenannte Heizungsgesetz neu gefasst und vereinfacht werden. Ziel ist eine technologieoffenere, praxistauglichere Ausgestaltung, flankiert durch eine fortentwickelte Förderkulisse und eine vereinfachte Wärmeplanung. Im Fokus stehen insbesondere:

  • Abschaffung der 65 %-EE-Vorgabe.
  • Neu eingebaute Öl- und Gasheizungen müssen ab 2029 mindestens 10 % klimafreundliche Brennstoffe nutzen, weiterer Anstieg bis 2040 in drei Stufen.
  • Mehr Technologieoffenheit beim Heizungstausch.
  • Einführung einer Grüngas-/Grünölquote ab 2028.
  • Gesicherte Finanzierung der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) bis mindestens 2029.
  • 1:1-Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie ohne gebäudeindividuelle Sanierungspflichten für Wohngebäude.
  • Streichung von Betriebsverboten für bestimmte Heizungsarten.
  • Stark vereinfachte Wärmeplanung für Kommunen unter 15.000 Einwohnern.
  • Reform und Stärkung von Fern- und Nahwärme inkl. verpflichtender Preistransparenzplattform.



 

Robert Fleschütz

Abteilungsleiter Wirtschaftspolitik, Statistik

Telefon 089 5119-117

Fax 089 5119-305

robert.fleschuetz--at--hwk-muenchen.de