Seit dem 1. August 2008 gilt die Chemikalien-Klimaschutzverordnung. Dies bedeutet für Kfz-Betriebe: Alle Personen, die Klimaanlagen von Kraftfahrzeugen reparieren und warten, müssen eine neue Sachkundeschulung nach 307/2008 besuchen. Der Sachkundenachweis muss für diesen Personenkreis seit dem 4. Juli 2010 vorliegen.
Das Seminar kombiniert theoretisches Grundlagenwissen mit praktischem Anwenderwissen.
Nach erfolgreichem Kursbesuch erhalten Sie ein staatlich anerkanntes Zertifikat in Zusammenarbeit mit der TAK zum "Nachweis der Sachkunde beim Umgang mit Kältemitteln in Kraftfahrzeugen".
Ihr Nutzen
Durch diese Befähigung dürfen Sie Kraftfahrzeugklimaanlagen recyceln und dadurch Ihr Aufgabengebiet in Ihrem Betrieb erweitern.
Kursinhalt
- Umweltauswirkung
- Europäische und nationale Gesetzgebung
- Verordnung (EG) Nr. 1005/2009, 517/2014, 307/2008 + 2006/40/EG
- Chemikalien-Klimaschutzverordnung
- Abfallrechtliche Vorschriften - Gestzl. Grundlagen
- Physikalische Grundlagen
- Aufbau und Funktion der Kraftfahrzeug-Klimaanlage
- Reparatur und Wartungsarbeiten an der Kraftfahrzeug-Klimaanlage
- Praktischer Umgang mit Kältemittelrecyclingstationen
Ziel
Kfz-Meister und Gesellen, die mit Kältemitteln der Anlage 1 aus Verordnung 517/2014 umgehen und Reparatur- und Wartungsarbeiten an Kraftfahrzeugklimaanlagen durchführen.
Voraussetzungen
Abgeschlossene Berufsausbildung in einem kraftfahrzeugtechnischen Ausbildungsberuf