Blickpunkt Europa: CE-Kennzeichnung von Bauprodukten - Änderungen ab Juli 2013

Infoveranstaltungen

CE-Kennzeichnung von Bauprodukten - Änderungen ab Juli 2013 durch die neue EU-Bauproduktenverordnung

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CE-Kennzeichnung von Bauprodukten - Änderungen ab Juli 2013 durch die neue EU-Bauproduktenverordnung

Am 1. Juli 2013 tritt die neue EU-Bauproduktenverordnung in Kraft und bringt einige gravierende Änderungen mit sich. Alle beteiligten Wirtschaftsakteure von den Herstellern, über Importeure, Händler, Planer bis hin  zu den Handwerksbetrieben, die diese Produkte einbauen, sind gut beraten, sich intensiv mit dieser neuen Bauproduktenverordnung zu befassen. 

Neben neuen Begrifflichkeiten werden die Grundanforderungen an Bauwerke um Belange der nachhaltigen Nutzung der natürlichen Ressourcen erweitert. Außerdem erfolgt die CE-Kennzeichnung von Bauprodukten auf der Grundlage einer Leistungserklärung nach harmonisierter technischer Spezifikation durch den Hersteller. Die CE-Kennzeichnung ist die einzige (gesetzlich geregelte) Kennzeichnung, die die Übereinstimmung mit der erklärten Leistung des Bauprodukts bestätigt. Zudem gibt es veränderte Regelungen im Konformitätsnachweisverfahren, die u.a. auch Erleichterungen für Kleinstunternehmen durch die Anwendung vereinfachter Verfahren mit sich bringen. Neben den erweiterten Pflichten für Hersteller sind jetzt auch Pflichten für Importeure und Händler in der neuen Bauproduktenverordnung geregelt. Auch für die Prüf- und Überwachungsstellen sowie für die staatliche Marktüberwachung zur Gefahrenabwehr sind neue Regelungen geschaffen worden.

Um Ihnen den Zugang zu dieser Thematik zu erleichtern und Sie insbesondere schnell und umfassend auf den aktuellen Regelungsstand zu bringen, organisiert die Handwerkskammer für München und Oberbayern zusammen mit den Experten von TÜV Rheinland Consulting GmbH eine Informationsveranstaltung zu der neuen Bauproduktenverordnung und zur CE-Kennzeichnung.

Die Veranstaltung findet am Freitag, 8. März 2013 von 14:00 bis 16:00 auf der Internationalen Handwerksmesse (IHM) statt. Die Teilnahme ist für bayerische Handwerksbetriebe und Unternehmen aus der Bau- und Ausbaubranche kostenfrei. Die angemeldeten Teilnehmer erhalten einen Gutschein für den freien Eintritt zur IHM.

Verschaffen Sie sich mit der Teilnahme an unserer Informationsveranstaltung einen Überblick über die neuen Regelungen für Bauprodukte, damit sich Ihr Betrieb rechtzeitig auf die Veränderungen einstellen kann.

Wann: 08.03.2013 um 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Wo: Neue Messe München, Paul-Henri-Spaak-Straße 6, 81829 München

Veranstalter: Handwerkskammer für München und Oberbayern

Anfahrtsplan: