13.03.2023: Was sich für Handwerksbetriebe ändertElektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab 1. Januar 2023
Zum 1.1.2023 wurde für alle verpflichtend die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) eingeführt. Das hat auch Konsequenzen für Ausbildungsverhältnisse. Auszubildende und sonstige Mitarbeiter müssen eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit regelmäßig nicht mehr durch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gegenüber dem Arbeitgeber nachweisen.