Innovationspreis Bayern

Sieger Innovationspreis Bayern 2018

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Zielsetzung

Als gemeinsame Initiative des Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, des Bayerischen Industrie- und Handelskammertags sowie der Arbeitsgemeinschaft der Bayerischen Handwerkskammern zeichnet der Preis besonders erfolgreiche Innovationen bayerischer Unternehmen aus.

Prämiert werden innovative Produkte und Verfahren sowie technologieorientierte Dienstleistungen, die sich bereits durch einen ersten Markterfolg auszeichnen bzw. deren Markterfolg absehbar ist. Es handelt sich um einen ideellen Preis, der nicht mit einem Geldbetrag dotiert ist.

Teilnahmeberechtigt sind alle Unternehmen, die ihren Sitz bzw. ihre Niederlassung in Bayern haben und dort ihre innovativen Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen entwickelt haben.

Insgesamt werden bis zu sieben Preise wie folgt verliehen: Hauptpreis: jeweils 1., 2. und 3. Preis

Zusätzlich kann die Jury jeweils einen Sonderpreis in folgenden Kategorien vergeben:

  • Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern
  • Start-ups mit einem Alter von bis zu fünf Jahren
  • Kooperation "Wirtschaft-Wissenschaft"
  • Sonderpreis der Jury
Ansprechpartner

Bewerbungskriterien

  • Höhe der technischen bzw. Verfahrens-Innovation
  • Vorhandensein von Patenten, soweit für den Technologiebereich zutreffend
  • Höhe des eingetretenen bzw. absehbaren Markterfolgs
  • Stärke der Ausstrahlung auf die bayerische Volkswirtschaft und ihre Wettbewerbsfähigkeit

Bewerbung

Die Bewerbung erfolgt bei den Ansprechpartnern der bayerischen Handwerkskammern und IHKs. 

Direktbewerbungen sind nicht möglich.

Weitere Informationen finden Sie unter innovationspreis-bayern.de

Bewerbungsfrist

3. April 2020.